Grüngutsammelplatz (Kompostplatz)
Öffnungszeiten
März
Mittwoch 15:00 - 17:00 Uhr
Samstag 11:00 – 16:00 Uhr
April - Oktober
Mittwoch 17:00 - 19:00 Uhr
Freitag 15:00 - 19:00 Uhr
Samstag 11:00 - 18:00 Uhr
November
Mittwoch 15:00 - 17:00 Uhr
Freitag 15:00 - 17:00 Uhr
Samstag 11:00 - 16:00 Uhr
Dezember - Februar
Samstag 11:00 - 16:00 Uhr
Nach der Grüngutkonzeption des Landkreises Göppingen gibt es ein Mischsystem aus Grüngutplätzen des Landkreises und Grüngutsammelplätzen der Gemeinden.
In unserer Raumschaft „Voralb“ betreibt der Landkreis Göppingen Grüngutplätze in Heiningen bzw. Hattenhofen. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes www.awb-gp.de.
Für Bad Boller Bürger besteht die Möglichkeit, Grüngut beim gemeindeeigenen Grüngutsammelplatz (Kompostplatz) anzuliefern. Die Anlieferung ist nur während der festgesetzten Öffnungszeiten möglich und wird durch Aufsichtspersonal überwacht.
Angeliefert werden dürfen Baum- und Strauchschnitt, Gras und sonstige Gartenabfälle aus Privathaushalten. Nicht angenommen werden Wurzelstöcke und Äste mit mehr als 10 cm Durchmesser. Gewerbliche Anlieferungen sind nicht erlaubt.
Wurzelstöcke, dicke Äste und Baumstämme können auf den kreiseigenen Grüngutplätzen angeliefert werden. Dort wird gegen Entgelt auch gewerbliches Grüngut angenommen.
Allgemeines
Der Kompostplatz der Gemeinde Bad Boll steht ausschließlich der Boller Bevölkerung zur Verfügung. Gewerbliche Anlieferungen, z. B. im Rahmen des Garten- und Landschaftsbaus, sind nicht zulässig. Angeliefert werden darf nur kompostierfähiges bzw. verrottbares Pflanzenmaterial, wie z. B. Hecken- und Baumschnitt, Reisig, Rasenschnittgut, Laub etc. Es ist auf den dafür ausgewiesenen und mit Schildern gekennzeichneten Flächen abzulagern.
Nicht angeliefert werden dürfen Abfälle aller Art wie z. B. Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Papier, Kartonagen, Baustoffe etc. In Plastiksäcke verpacktes Pflanzenmaterial darf ebenfalls nicht abgelagert werden. Weiterhin ist die Anlieferung von Baumstümpfen, Wurzelstöcken, Ästen usw. mit einem Durchmesser von mehr als 10 cm und Biomüll wie z. B. Küchenabfälle oder Speisereste untersagt. Mit Krankheiten infiziertes Pflanzenmaterial oder solches, das im Verdacht steht, mit Infektionskrankheiten befallen zu sein (z. B. Feuerbrand) darf ebenfalls nicht angeliefert werden.
Die Benutzung des Kompostplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Abholung von Kompost
Vom Landratsamt Göppingen wurde uns bestätigt, dass das aufbereitete Kompostmaterial bestens für Haus und Garten geeignet ist. Nutzen Sie also Ihre nächste Fahrt zum Kompostplatz und decken Sie sich mit unserem natürlichen Bodenverbesserer ein.
Vorteile für die Kompostanwendung
Kompost ist eine wertvolle Humus-Quelle für den Garten und hat viele Vorteile:
- Einbringung von organischen Stoffen in den Boden und damit Verbesserung des Humusgehaltes
- Verbesserung der Bodenstruktur durch bessere Belüftung und Aktivierung des Bodenlebens
- Bessere Bodenerwärmung durch dunkle Farbe
- Reich an Mikroorganismen, die positive Wirkung für die Bodenfruchtbarkeit haben
- Kompost verbessert den Wasserhaushalt im Boden und schützt vor Versauerung
- Kompost ist reich an Nährstoffen und fördert damit das Pflanzenwachstum. Da der Stickstoff nur langsam verfügbar wird, ist eine harmonische Ernährung eher gewährleistet als beim Einsatz von Mineraldüngern.
- Schadstoffbelastung von fertigen Komposten (Schwermetalle, Dioxine, PCB) liegt zum Teil deutlich unter den Grenzwerten. Eine Schadstoffanreicherung der Böden ist deshalb bei üblichem Einsatz nicht zu erwarten.
- Die Komposte sind hygienisch unbedenklich. Durch die Rotte sowie das mehrmalige Umsetzen der Mieten werden bei hohen Temperaturen (70 - 75 °C) viele Pilzkrankheiten und Unkrautsamen abgetötet. Die Gefahr der Einschleppung von Krankheiten in den Garten ist deshalb unbegründet.
- Der ph-Wert der Komposte liegt in der Regel im alkalischen Bereich (d. h. ph-Werte 7,5 - 7,8). Kompost ist deshalb auf sauren Standorten (unter ph 6,5) gut geeignet als Ersatz für eine Kalkdüngung.
Anwendungsempfehlungen
Pflanzlochverbesserung bei der Pflanzung von Bäumen / Obstbäumen, Sträuchern und Ziergehölzen u. a: einmalig 1 Teil Kompost mit 2 - 3 Teilen Gartenerde gut vermischen und ins Pflanzloch geben. Auf eine weitere Grunddüngung kann verzichtet werden. Grober Holzanteil verbessert das Wurzelwachstum. Flächige Bodenverbesserung besonders bei Neuanlagen, Gemüsebeeten oder Rasenumbruch: einmalig 20 - 30 l/m² (= 2 - 3 cm Auflage) ausbringen und in die oberen 10 - 15 cm des Bodens einarbeiten (einfräsen). Grober Holzanteil fördert die Belüftung und damit das Wurzelwachstum.
Als Mulchmaterial und zur Düngung bei offen gehaltenen Baumscheiben vom Rosen, Obstgehölzen, Beerensträuchern und Ziergehölzen: 5 - 10 l/m² (0,5 - 1 cm Auflage). Als Düngung bei Gemüsebeeten wird jährlich je nach Kulturpflanze im Frühjahr eine einmalige Gabe empfohlen. Ein leichtes Einarbeiten in die Oberschicht des Bodens verbessert die Wirkung. Starkzehrer wie z. B. Kohlarten, Ziermais, Tomaten, Kürbis, Kartoffeln, Sellerie u. a.: 5 - 10 l/m² und Jahr, keine weitere Düngung durchführen. Schwachzehrer wie z. B. Salatarten, Porree, Karotten, Radieschen, Rettich, Zwiebeln u. a.: 4 - 5 l/m² und Jahr, keine weitere Düngung durchführen.
Als Düngung von Blumen- und Staudenbeeten wird jährlich im Frühjahr eine einmalige Gabe empfohlen. Ein leichtes Einarbeiten in die Oberschicht des Bodens verbessert die Wirkung: 5 - 10 l/m² und Jahr. Als Blumenerde für Balkonkästen und Pflanztröge sollte durch Absieben der grobere Holzanteil entfernt werden und der entstandene feinere Kompost mit drei Teilen lockerer Gartenerde oder Torf zu Blumenerde vermischt werden. Auf weitere Grunddüngung sollte verzichtet werden.
Unbedingt beachten:
Aufgrund hoher Nährstoff- und Kalkgehalte darf der Kompost von den kommunalen Kompostplätzen nur in Mischung mit Gartenerde oder ungedüngtem Torf verwendet werden. Sonst sind Pflanzenschäden zu erwarten.