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Ausstellung eines Leichenpasses beantragen


Beschreibung

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.


Voraussetzungen

Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.


Verfahrensablauf

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Kosten

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)


Freigabevermerk

13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Standesamt, Friedhofs- und Sozialamt, Rentenangelegenheiten
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0