Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet. Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- der Verkauf von Waren aller Art
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
- die Ausübung von Straßenkunst
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
Voraussetzungen
Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Nutzen Sie dafür das vorgesehene Antragsformular. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:
- Lageplan
- Fotos
- Skizzen
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Sie berücksichtigen unter anderem
- Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und
- das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.
Vertiefende Informationen
- Straßengesetze und Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrsordnung)
- straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung
Hinweise
In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis:
- Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
- Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung.
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Rechtsgrundlage
- §§ 16 - 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)
- §§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwGO)
Freigabevermerk
25.05.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zuständige Stelle(n)
Bau- und Ordnungsamt
Hauptstraße 9473087 Bad Boll
+49 7164 808 0