Hundehaltung - Adress- oder Namensänderung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name oder Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen bzw. die neue Adresse der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name bzw. Ihre Adresse hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namens- bzw. Adressänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
27.03.2024 GovS/Wg
Zuständige Stelle(n)
Hauptamt
Hauptstraße 9473087 Bad Boll
+49 7164 808 0