Meldebescheinigung beantragen
Beschreibung
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp
Kosten
5,00 Euro.
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Hinweise
Keine
Rechtsbehelf
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Rechtsgrundlage
- § 18 Meldebescheinigung
Freigabevermerk
10.10.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Zuständige Stelle(n)
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 9473087 Bad Boll
+49 7164 808 0